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Prevago ermöglicht Ihnen die digitale und rechtssichere Erstellung von wichtigen Vorsorgedokumenten (wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht) in nur wenigen Schritten online. Wir stellen sicher, dass Ihre Dokumente juristisch korrekt sind und sorgen für die Hinterlegung bei der Bundesnotarkammer.

Nein, für die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist grundsätzlich keine notarielle Beglaubigung erforderlich. Wichtig ist lediglich Ihre persönliche Unterschrift. Bestimmte Situationen, wie der Erwerb oder Verkauf von Immobilien, erfordern jedoch zwingend eine notarielle Form, die über unseren Service hinausgeht.

Die Gebühr für die Erstellung Ihrer Dokumente und die erste Registrierung beträgt einmalig 59 Euro brutto. Danach fallen jährlich 29 Euro an.

Diese Gebühr sichert Ihnen einen umfassenden Service: die 24/7 Telefon-Hotline für Notfälle und Fragen, die kostenfreie jährliche Änderungsmöglichkeit Ihrer Dokumente (einmal pro Jahr) sowie die dauerhafte Pflege Ihrer Daten und die Registrierung beim ZVR.

Ja, die Kosten für die Registrierung und Hinterlegung Ihrer Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer sind bereits in unseren Preisen enthalten. Diese Kosten liegen je nach Anzahl der Bevollmächtigten zwischen 23,50 Euro und 27,00 Euro

Der Prozess ist einfach:

1. Sie registrieren sich auf prevago.de.

2. Sie füllen unseren juristisch fundierten Fragebogen aus.

3. Nach Zahlungseingang werden Ihre persönlichen PDF-Dokumente erstellt.

4. Sie erhalten die Dokumente, unterschreiben diese im Original und senden uns ein Exemplar.

5. Wir sorgen für die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer.

Wir registrieren Ihre Vorsorgedokumente beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer. Jedes Krankenhaus, Gericht (Betreuungsgericht) oder jede Behörde kann dort rund um die Uhr abfragen, ob und wo Ihre Vorsorgedokumente hinterlegt wurden. Dies gewährleistet, dass Ihre Verfügungen im Ernstfall unverzüglich beachtet werden.

Als Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stellen wir sicher, dass alle generierten Dokumente auf Basis Ihrer Angaben und den aktuellen rechtlichen Anforderungen juristisch korrekt sind. Dies ist ein entscheidender Sicherheitsfaktor.

Ja. In der jährlichen Servicegebühr ist eine kostenfreie Änderung pro Jahr enthalten. Bei tiefgreifenden Änderungen oder bei Bedarf können Sie uns jederzeit über die Hotline kontaktieren.

Bei Prevago erhalten Sie nicht nur ein Muster. Ihre Angaben werden in einem juristisch geprüften Fragebogen erfasst und die fertigen Dokumente werden immer durch eine Rechtsanwaltsgesellschaft auf Korrektheit überprüft. Zudem gewährleisten wir die offizielle Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer.

Alle notwendigen Dokumente können mir Prevago erstellt werden. Dazu gehören die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht aber auch Sorgerechtsverfügungen.

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Prevago ermöglicht Ihnen die digitale und rechtssichere Erstellung von wichtigen Vorsorgedokumenten (wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht) in nur wenigen Schritten online. Wir stellen sicher, dass Ihre Dokumente juristisch korrekt sind und sorgen für die Hinterlegung bei der Bundesnotarkammer.

Nein, für die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist grundsätzlich keine notarielle Beglaubigung erforderlich. Wichtig ist lediglich Ihre persönliche Unterschrift. Bestimmte Situationen, wie der Erwerb oder Verkauf von Immobilien, erfordern jedoch zwingend eine notarielle Form, die über unseren Service hinausgeht.

Die Gebühr für die Erstellung Ihrer Dokumente und die erste Registrierung beträgt einmalig 59 Euro brutto. Danach fallen jährlich 29 Euro an.

Diese Gebühr sichert Ihnen einen umfassenden Service: die 24/7 Telefon-Hotline für Notfälle und Fragen, die kostenfreie jährliche Änderungsmöglichkeit Ihrer Dokumente (einmal pro Jahr) sowie die dauerhafte Pflege Ihrer Daten und die Registrierung beim ZVR.

Ja, die Kosten für die Registrierung und Hinterlegung Ihrer Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer sind bereits in unseren Preisen enthalten. Diese Kosten liegen je nach Anzahl der Bevollmächtigten zwischen 23,50 Euro und 27,00 Euro

Der Prozess ist einfach:

1. Sie registrieren sich auf prevago.de.

2. Sie füllen unseren juristisch fundierten Fragebogen aus.

3. Nach Zahlungseingang werden Ihre persönlichen PDF-Dokumente erstellt.

4. Sie erhalten die Dokumente, unterschreiben diese im Original und senden uns ein Exemplar.

5. Wir sorgen für die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer.

Wir registrieren Ihre Vorsorgedokumente beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer. Jedes Krankenhaus, Gericht (Betreuungsgericht) oder jede Behörde kann dort rund um die Uhr abfragen, ob und wo Ihre Vorsorgedokumente hinterlegt wurden. Dies gewährleistet, dass Ihre Verfügungen im Ernstfall unverzüglich beachtet werden.

Als Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stellen wir sicher, dass alle generierten Dokumente auf Basis Ihrer Angaben und den aktuellen rechtlichen Anforderungen juristisch korrekt sind. Dies ist ein entscheidender Sicherheitsfaktor.

Ja. In der jährlichen Servicegebühr ist eine kostenfreie Änderung pro Jahr enthalten. Bei tiefgreifenden Änderungen oder bei Bedarf können Sie uns jederzeit über die Hotline kontaktieren.

Bei Prevago erhalten Sie nicht nur ein Muster. Ihre Angaben werden in einem juristisch geprüften Fragebogen erfasst und die fertigen Dokumente werden immer durch eine Rechtsanwaltsgesellschaft auf Korrektheit überprüft. Zudem gewährleisten wir die offizielle Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer.

Alle notwendigen Dokumente können mir Prevago erstellt werden. Dazu gehören die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht aber auch Sorgerechtsverfügungen.

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